Familienrecht

Wir bieten eine kompetente und zuverlässige Beratung und Vertretung durch unsere Fachanwältin für Familienrecht Rebecca Müller im Familienrecht.

Wir betreiben für Sie das Scheidungsverfahren (bzw. das Verfahren zur Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft bei gleichgeschlechtlichen Paaren) und die mit der Ehescheidung und Trennung zusammenhängenden Verfahren, wie zum Beispiel die elterliche Sorge und der Umgang mit gemeinsamen Kindern oder die Vermögensauseinandersetzung (zum Beispiel Durchführung des Zugewinnausgleichs).

Unser Fokus liegt hierbei darauf, die Trennungsfolgen möglichst einvernehmlich -unter Vermeidung unnötiger Rechtsstreitigkeiten- zu regeln. Hierzu und zur Unterstützung der einverständlichen Ehescheidung entwerfen oder überprüfen wir eine Vereinbarung zwischen den Eheleuten (bzw. Lebenspartner) über die Ehescheidungsfolgen. Hier können alle relevanten Themen, wie Zugewinnausgleich, Umgang, Hausrat, Unterhalt und Ehewohnung geregelt werden.

Einvernehmliche Ehescheidung und Trennung

Lösung internationaler Ehekonstellationen und Lebenspartnerschaften

Elterliche Sorge und Umgang

Vertragliche Gestaltung von Eheverträgen und Trennungsfolgenvereinbarungen

Vermögensregelungen

Häufige Fragen zum Thema Private & Family

Familienrecht

Wir bieten eine kompetente und zuverlässige Beratung und Vertretung durch unsere Fachanwältin für Familienrecht Rebecca Müller im Familienrecht.

Wir betreiben für Sie das Scheidungsverfahren (bzw. das Verfahren zur Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft bei gleichgeschlechtlichen Paaren) und die mit der Ehescheidung und Trennung zusammenhängenden Verfahren, wie zum Beispiel die elterliche Sorge und der Umgang mit gemeinsamen Kindern oder die Vermögensauseinandersetzung (zum Beispiel Durchführung des Zugewinnausgleichs).

Unser Fokus liegt hierbei darauf, die Trennungsfolgen möglichst einvernehmlich -unter Vermeidung unnötiger Rechtsstreitigkeiten- zu regeln. Hierzu und zur Unterstützung der einverständlichen Ehescheidung entwerfen oder überprüfen wir eine Vereinbarung zwischen den Eheleuten (bzw. Lebenspartner) über die Ehescheidungsfolgen. Hier können alle relevanten Themen, wie Zugewinnausgleich, Umgang, Hausrat, Unterhalt und Ehewohnung geregelt werden.

Einvernehmliche Ehescheidung und Trennung

Einvernehmliche Ehescheidung und Trennung

Eine Ehe kann in Deutschland grundsätzlich nur durch Ehescheidung eines deutschen Gerichtes aufgehoben werden. Dabei muss Der Antrag an das Familiengericht durch einen Rechtsanwalt beziehungsweise eine Rechtsanwältin eingereicht werden.
Dies gilt für einvernehmliche und streitige Ehescheidung gleichermaßen.

Die einvernehmliche Ehescheidung ist die günstigste, schnellste und friedlichste Möglichkeit der Scheidung.
Sie ist dann möglich, wenn die Ehegatten sich darüber einig sind, dass sie geschieden werden möchten. Sie haben keine weiteren Konfliktpunkte bezüglich der Ehescheidungsfolgen (Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, elterliche Sorge, Umgang, Hausrat) oder haben diese schon vertraglich geregelt oder diese Themen lassen sich einvernehmlich (zum Beispiel in einer von uns entworfenen Scheidungsfolgenvereinbarung) regeln.

In diesem Fall müssen keine weiteren Angaben über den Grund der Zerrüttung vorgetragen werden. Die “Ehegeschichte” ist also unerheblich.

Lösung internationaler Ehekonstellationen und Lebenspartnerschaften

Da unsere Kanzlei international ausgerichtet ist, haben wir seit zwei Jahrzehnten Erfahrung mit internationalen Ehescheidungen (bzw. Aufhebung von Lebenspartnerschaften) und Folgesachen.

Dies betrifft insbesondere binationale Ehescheidungen ( wenn ein Ehegatte deutsch, der andere nicht deutsch ist) und internationale Ehescheidungen ( zwei ausländische Ehepartner).

Hierbei klären wir Fragen zur internationalen Zuständigkeit der Gerichte und die Anwendbarkeit der deutschen oder ausländischen Rechtsordnung und entwerfen Vereinbarungen zu relevanten Themen zwischen Eheleuten zweisprachig, deutsch-englisch.

Auch im Vorfeld der Eheschließung empfiehlt sich in den meisten Fällen der Abschluss eines Ehevertrages, auch wenn es oft schwerfällt, bei einer Eheschließung, über die möglichen Folgen einer Trennung nachzudenken. Hierbei sind wir gerne behilflich und bereiten den notariellen Ehevertrag vor.

Elterliche Sorge und Umgang

Der gesetzlich vorgesehene Regelfall bei dauerhafter Trennung der Eltern beziehungsweise Ehescheidung ist, dass die Eltern das gemeinsame Sorgerecht behalten. Gemeinsames Sorgerecht besteht immer dann, wenn im Ehescheidungsverfahren diesbezüglich keine Anträge gestellt werden.

Soll einem Elternteil das alleinige Sorgerecht (in Zusammenhang mit einer Ehescheidung, aber auch unabhängig davon) übertragen werden, muss der andere Elternteil zustimmen (es sei denn, das Kind hat das 14. Lebensjahr vollendet und widerspricht der Übertragung) oder dann, wenn zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller/die Antragstellerin dem Wohl des Kindes am besten entspricht (Paragraph 1671 Abs. 2 BGB)

Um die gemeinsame elterliche Sorge geht es immer dann, wenn es um die Personen- und Vermögenssorge geht (Arztwahl, Schulwahl, Kontoeröffnung), oder darüber, wo das gemeinsame Kind seinen Aufenthalt haben soll (Aufenthaltsbestimmungsrecht).

Können Sie sich darüber nicht einigen, muss ein Gericht hierüber entscheiden. Da ein Gerichtsverfahren hierüber meist nicht dem Wohle des Kindes entspricht, helfen wir gerne dabei, sich über die Fragen des Sorgerechts zu verständigen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen jedoch auch zur Verfügung, wenn Sie das alleinige Sorgerecht beantragen möchten oder der andere Elternteil das alleinige Sorgerecht beantragt hat.

Fragen, die das Kind betreffen, jedoch nur Alltagsangelegenheiten darstellen und nicht von erheblicher Bedeutung sind, betreffen das Sorgerecht nicht.

Vom Sorgerecht zu unterscheiden, ist auch das Recht des Umgangs mit dem Kind, der dem Elternteil zusteht, der das Kind nicht hauptsächlich betreut.

Hierbei geht es häufig darum, den Umgang einvernehmlich zu regeln und zu bestimmen, wann der nicht betreuende Elternteil das Recht hat, Kontakt mit dem Kind zu haben und Zeit mit dem Kind zu verbringen. Auch Fragen, wie lange und häufig der Umgang stattfinden soll, ob nur ein Wochenendumgang gewünscht ist, oder die Eltern beziehungsweise ein Elternteil das so genannte Wechselmodell wünschen, gehören hierher.

Auch hier ist es im Sinne des Kindeswohl das Beste, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Für den Fall, dass eine solche nicht erreicht werden kann, greifen wir selbstverständlich auf umfangreiche Prozesserfahrung in ganz Deutschland zurück.

Vertragliche Gestaltung von Eheverträgen und Trennungsfolgenvereinbarungen

Um einen fairen Umgang miteinander und kompetente Lösungsvorschläge zu gewährleisten, liegt einer unserer Schwerpunkte im Familienrecht darin, die Trennungs- und Ehescheidungsfolgen möglichst einvernehmlich und unter Vermeidung unnötiger Rechtsstreitigkeiten zu regeln.

Hierzu und zur Unterstützung der einvernehmlichen Ehescheidung entwerfen oder überprüfen wir eine Vereinbarung zwischen den Eheleuten (bzw. Lebenspartner) über die Ehescheidungsfolgen. Hier können alle relevanten Themen, wie die Auseinandersetzung gemeinsamen Vermögens oder Schulden, der Zugewinnausgleich, Umgang, Hausrat, Unterhalt und Ehewohnung geregelt werden.

Auch im Vorfeld der Eheschließung oder während der Ehe ist häufig der Abschluss eines Ehevertrages notwendig oder sinnvoll, dessen vertragliche Gestaltung wir gerne übernehmen.
Jedwede vertragliche Gestaltung im Familienrecht kann für unsere internationalen Mandanten auf deutsch-englisch erfolgen.

Durch die Ausbildung als Fachanwältin für Familienrecht, die stetige Weiterbildung und mehr als zwei Jahrzehnte Erfahrung, sind wir immer auf dem neusten Stand und können Sie kompetent zu allen Folgefragen der Eheschließung, Trennung und Ehescheidung beraten sowie die vertragliche Gestaltung übernehmen, damit stets ein fairer und friedlicher Umgang stattfinden kann und Streit zwischen den Eheleuten vorgebeugt oder behoben werden kann.

Vermögensregelungen

Jahrzehnte Erfahrung haben wir auch im Bereich von Vermögensfragen bei Trennung und Ehescheidung.

Hierzu gehört die Auseinandersetzung gemeinsamen Vermögens wie gemeinsame Immobilien (Stichwort Eigenheim) oder Konten.

Wir sind behilflich bei der vertraglichen Gestaltung von Vermögensauseinandersetzungsklauseln und damit ebenfalls zu regelnder Ausgleichsansprüche zwischen den Ehegatten, wenn die Immobilie von einem Ehegatten übernommen wird oder an Dritte veräußert wird.

Wir helfen auch bei der Berechnung und Durchführung des Zugewinnausgleichs bei der Zugewinngemeinschaft nach deutschem Recht und bieten auch hier den Entwurf einer vertraglichen Grundlage zweisprachig an.

Häufige Fragen zum Thema Private & Family