Einvernehmliche Ehescheidung und Trennung

Eine Ehe kann in Deutschland grundsätzlich nur durch Ehescheidung eines deutschen Gerichtes aufgehoben werden. Dabei muss der Antrag an das Familiengericht durch einen Rechtsanwalt beziehungsweise eine Rechtsanwältin eingereicht werden.
Dies gilt für einvernehmliche und streitige Ehescheidung gleichermaßen.
Die einvernehmliche Ehescheidung ist die günstigste, schnellste und friedlichste Möglichkeit der Scheidung.
Sie ist dann möglich, wenn die Ehegatten sich darüber einig sind, dass sie geschieden werden möchten. Sie haben keine weiteren Konfliktpunkte bezüglich der Ehescheidungsfolgen (Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, elterliche Sorge, Umgang, Hausrat) oder haben diese schon vertraglich geregelt oder diese Themen lassen sich einvernehmlich (zum Beispiel in einer von uns entworfenen Scheidungsfolgenvereinbarung) regeln.
In diesem Fall müssen keine weiteren Angaben über den Grund der Zerrüttung vorgetragen werden. Die „Ehegeschichte“ ist also unerheblich.

Häufige Fragen zum Thema Private & Family