
Neue Beträge für Mindestlohn, Mini- und Midi-Jobs
Ab dem 1. Januar 2025 stieg der Mindestlohn in Deutschland auf 12,82 € brutto pro Stunde.
Zudem wurde die monatliche Verdienstgrenze für Mini-Jobs von 535 € auf 556 € angehoben. Mini-Jobs sind geringfügige Beschäftigungen mit einer Verdienstgrenze, bei denen Arbeitnehmer ihren vollen Lohn ohne Abzüge für Steuern oder Sozialabgaben erhalten bzw. nur einen geringen Betrag in die Rentenversicherung einzahlen.
Durch die Erhöhung beim Mini-Job stieg auch für die Midi-Jobs im sogenannten Übergangsbereich die untere Verdienstgrenze auf 556,01 €, die obere Verdienstgrenze bleibt bei 2.000 € unverändert. Midi-Jobber zahlen dabei niedrigen Sozialversicherungsbeiträge, erhalten aber die vollen Leistungen (z.B. sind sie krankenversichert).
Für Midijobber besteht hier ggf Handlungsbedarf: Das Entgelt muss ab 01.01.2025 auf mindestens 556,01 € erhöht werden, damit der Mitarbeiter auch weiterhin Sozialversicherungsleistungen erhält.