Unternehmer und Investoren
Immigration, Fachkräfte, Unternehmer, Freiberufler, Familiennachzug, Aufenthaltsrecht, Freizügigkeit, Staatsangehörigkeit

Unternehmer und Investoren

Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke einer selbständigen Tätigkeit nach § 21 Abs. 1 AufenthG erhalten Einzelunternehmer und aktive Gesellschafter einer Personengesellschaft. Auch gesetzliche Vertreter von juristischen Personen (z.B. GmbH, Aktiengesellschaft) erhalten Aufenthaltserlaubnisse als Selbständige nach § 21 AufenthG, wenn sie im Rahmen ihrer Tätigkeit ein eigenes unternehmerisches Risiko tragen. Fragen Sie uns, wenn Sie rechtliche Unterstützung benötigen. Wir haben einer Vielzahl ausländischer Existenzgründer und Investoren zur Realisierung ihrer Projekte in Deutschland verholfen. Wir unterstützen und beraten Sie gerne im gesamten Prozess von der Gesellschaftsgründung bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke einer selbständigen Tätigkeit. Natürlich unterstützen wir Sie auch dabei, Ihre Familie (mit) nach Deutschland zu holen.

Umfassende rechtliche Unterstützung bei der Gesellschaftsgründung

  • Erstellung des Gesellschaftsvertrags
  • Überprüfung des Gesellschaftsnamens
  • Unterstützung bei der Eröffnung eines Unternehmenskontos
  • Unterstützung bei der Erstellung von Gründungsvollmachten (auch im Ausland)
  • Unterstützung bei notariellen Beurkundungen
  • Unterstützung bei der Eintragung im Handelsregister
  • Erstellung des Geschäftsführervertrags

Umfassende Unterstützung im Visumsverfahren und im Aufenthaltserlaubnisverfahren

  • Unterstützung bei der Erstellung eines Businessplans in aufenthaltsrechtlicher Hinsicht
  • Durchführung sämtlicher Vorabprüfungen bei den deutschen Behörden
  • Vorbereitung eines vollständigen und perfekt ausgearbeiteten Visumsantrags für den Antragsteller und seine Familienangehörigen oder bei der Ausländerbehörde im Inland
  • Begleitung des Visumsverfahrens gegenüber allen beteiligten Behörden im In- und Ausland
  • Unterstützung bei der Anmeldung im Inland
  • Unterstützung im Aufenthaltserlaubnisverfahren
  • Persönliche Begleitung zur Ausländerbehörde (wenn möglich und erforderlich)

Häufige Fragen zum Thema Immigration & Citizenship

Unternehmer und Investoren

Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke einer selbständigen Tätigkeit nach § 21 Abs. 1 AufenthG erhalten Einzelunternehmer und aktive Gesellschafter einer Personengesellschaft. Auch gesetzliche Vertreter von juristischen Personen (z.B. GmbH, Aktiengesellschaft) erhalten Aufenthaltserlaubnisse als Selbständige nach § 21 AufenthG, wenn sie im Rahmen ihrer Tätigkeit ein eigenes unternehmerisches Risiko tragen. Fragen Sie uns, wenn Sie rechtliche Unterstützung benötigen. Wir haben einer Vielzahl ausländischer Existenzgründer und Investoren zur Realisierung ihrer Projekte in Deutschland verholfen. Wir unterstützen und beraten Sie gerne im gesamten Prozess von der Gesellschaftsgründung bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke einer selbständigen Tätigkeit. Natürlich unterstützen wir Sie auch dabei, Ihre Familie (mit) nach Deutschland zu holen.

Umfassende rechtliche Unterstützung bei der Gesellschaftsgründung

  • Erstellung des Gesellschaftsvertrags
  • Überprüfung des Gesellschaftsnamens
  • Unterstützung bei der Eröffnung eines Unternehmenskontos
  • Unterstützung bei der Erstellung von Gründungsvollmachten (auch im Ausland)
  • Unterstützung bei notariellen Beurkundungen
  • Unterstützung bei der Eintragung im Handelsregister
  • Erstellung des Geschäftsführervertrags

Umfassende Unterstützung im Visumsverfahren und im Aufenthaltserlaubnisverfahren

  • Unterstützung bei der Erstellung eines Businessplans in aufenthaltsrechtlicher Hinsicht
  • Durchführung sämtlicher Vorabprüfungen bei den deutschen Behörden
  • Vorbereitung eines vollständigen und perfekt ausgearbeiteten Visumsantrags für den Antragsteller und seine Familienangehörigen oder bei der Ausländerbehörde im Inland
  • Begleitung des Visumsverfahrens gegenüber allen beteiligten Behörden im In- und Ausland
  • Unterstützung bei der Anmeldung im Inland
  • Unterstützung im Aufenthaltserlaubnisverfahren
  • Persönliche Begleitung zur Ausländerbehörde (wenn möglich und erforderlich)

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