Freizügigkeit

Unionsbürgerinnen und -bürger haben in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein Recht auf Freizügigkeit.
Das Freizügigkeitsrecht (FreizügG/EU) regelt den Aufenthalt von Unionsbürgerinnen und -bürgern sowie deren Familienangehörigen und nahestehenden Personen, die von ihrem Freizügigkeitsrecht in Deutschland Gebrauch machen.
Das Freizügigkeitsrecht bietet insbesondere im Rahmen des Nachzugs von Familienangehörigen und nahestehenden Personen eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, die über die im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) geregelten Sachverhalte hinausgehen.

Wir beraten zu allen Konstellationen des Freizügigkeitsrechts und möglicher Rechte aus dem Austrittsabkommen zwischen der EU und Großbritannien.

Häufige Fragen zum Thema Immigration & Citizenship

Freizügigkeit

Unionsbürgerinnen und -bürger haben in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein Recht auf Freizügigkeit.
Das Freizügigkeitsrecht (FreizügG/EU) regelt den Aufenthalt von Unionsbürgerinnen und -bürgern sowie deren Familienangehörigen und nahestehenden Personen, die von ihrem Freizügigkeitsrecht in Deutschland Gebrauch machen.
Das Freizügigkeitsrecht bietet insbesondere im Rahmen des Nachzugs von Familienangehörigen und nahestehenden Personen eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, die über die im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) geregelten Sachverhalte hinausgehen.

Wir beraten zu allen Konstellationen des Freizügigkeitsrechts und möglicher Rechte aus dem Austrittsabkommen zwischen der EU und Großbritannien.

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