Allgemeines Aufenthaltsrecht
Immigration, Fachkräfte, Unternehmer, Freiberufler, Familiennachzug, Aufenthaltsrecht, Freizügigkeit, Staatsangehörigkeit

Allgemeines Aufenthaltsrecht

Beim allgemeinen Aufenthaltsrecht – wir verwenden lieber die modernere und heute übliche Bezeichnung “Migrationsrecht” – handelt es sich um einen Rechtsbereich, bei dem selbst viele Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Schwierigkeiten haben. Bei aufenthaltsrechtlichen Problemen lohnt sich in der Regel die frühzeitige Beiziehung eines/r auf das Migrationsrecht spezialisierten Rechtsanwalts oder Rechtsanwältin. Manches Drama kann so vermieden werden!

Wir bieten umfassende rechtliche Begleitung des gesamten Prozesses in folgenden Bereichen des Migrationsrechts/ Ausländerrechts an:

  • Visaverfahren (Unterstützung bei der Antragstellung, anwaltliche Tätigkeit gegenüber Botschaften und Ausländerbehörden/ gerichtliche Vertretung in Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin (immer zuständig in Visaverfahren)
  • Aufenthaltserlaubnis
  • Niederlassungserlaubnis / Daueraufenthalt-EU
  • Familienzusammenführung (Ehegattennachzug, Kindernachzug, Nachzug von sonstigen Verwandten)
  • Arbeitsmigrationsrecht/ Beschäftigungserlaubnisse für ausländische Arbeitnehmer*innen und Blaue Karte EU
  • Selbständige Tätigkeit in Deutschland / ausländische Investitionen/ Existenzgründung von Ausländern
  • Freiberufliche Tätigkeit
  • Aufenthalt für ausländische Künstlerinnen und Künstler
  • Studium, Ausbildung, Sprachkurs und Schulbesuch in Deutschland
  • Humanitäre Aufenthaltstitel
  • Ausländerstrafrecht (z.B. Scheinehe, Residenzpflicht, Urkundenfälschung)

Wir beraten und vertreten unsere internationalen Mandantinnen und Mandanten seit fast 25 Jahren in fast allen Bereichen des Migrationsrechts und sind bundesweit bei allen Behörden und Gerichten tätig. Dabei bieten wir Ihnen den Vorteil einer internationalen Anwaltssozietät, die fast ausschließlich ausländische Mandantinnen und Mandanten in verschiedenen Rechtsgebieten vertritt. So sind wir in der Lage, zusätzlich auch rechtsübergreifend spezifische Fragen unserer internationalen Mandantschaft zum Arbeitsrecht, Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Familienrecht qualifiziert zu beantworten. Unsere Fachanwälte und Spezialisten arbeiten dabei eng zusammen. So erhalten Sie die Möglichkeit einer umfassenden anwaltlichen Betreuung, die weit über die Lösung Ihres aufenthaltsrechtlichen Problems hinausgeht.

Haben Sie rechtliche Probleme mit Ihrer Ausländerbehörde oder einer deutschen Auslandsvertretung? Oder möchten Sie aufenthaltsrechtliche Probleme von vorneherein vermeiden, indem Sie sich qualifiziert anwaltlich beraten und vertreten lassen? Wir beraten Sie gerne!

Kontaktieren Sie uns hierzu jederzeit per E-Mail!
Immigration@vpmk.de

Häufige Fragen zum Thema Immigration & Citizenship

Allgemeines Aufenthaltsrecht

Beim allgemeinen Aufenthaltsrecht – wir verwenden lieber die modernere und heute übliche Bezeichnung “Migrationsrecht” – handelt es sich um einen Rechtsbereich, bei dem selbst viele Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Schwierigkeiten haben. Bei aufenthaltsrechtlichen Problemen lohnt sich in der Regel die frühzeitige Beiziehung eines/r auf das Migrationsrecht spezialisierten Rechtsanwalts oder Rechtsanwältin. Manches Drama könnte so vermieden werden!

Wir bieten die umfassende rechtliche Begleitung des gesamten Prozesses in folgenden Bereichen des Migrationsrechts/ Ausländerrechts an:

  • Visaverfahren (Unterstützung bei der Antragstellung, anwaltliche Tätigkeit gegenüber Botschaften und Ausländerbehörden/ gerichtliche Vertretung in Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin (VerwG Berlin ist immer zuständig in Visaverfahren)
  • Aufenthaltserlaubnis
  • Niederlassungserlaubnis / Daueraufenthalt EU
  • Freizügigkeit von EU-Bürgern und deren Familienangehörigen/ Aufenthaltskarte EU
  • Familienzusammenführung (Ehegattennachzug, Kindernachzug, Nachzug von sonstigen Verwandten)
  • Problem bei der Eheschließung / Heirat ausländischer Partner*innen/ eingetragene Lebenspartnerschaften
  • ausländerrechtliche Probleme bei der Geburt eines Kindes
  • Arbeitsmigrationsrecht/ Beschäftigungserlaubnisse für qualifizierte ausländische Arbeitnehmer*innen und
  • Flüchtlinge
  • Blaue Karte EU
  • selbständige Tätigkeit in Deutschland / ausländische Investitionen/ Existenzgründung von Ausländern
  • freiberufliche Tätigkeit von ausländischen Künstlern
  • Studieren von Ausländern in Deutschland
  • humanitäre Aufenthaltstitel
  • Ausweisung
  • Abschiebung / Abschiebungsschutz/ Abschiebungshaft
  • Duldung
  • Ausländerstrafrecht (z.B. Scheinehe, Residenzpflicht, Urkundsdelikte)

Wir beraten und vertreten unsere internationalen Mandantinnen und Mandanten seit fast 25 Jahren in fast allen Bereichen des Migrationsrechts und sind bundesweit bei allen Behörden und Gerichten tätig. Dabei bieten wir Ihnen den Vorteil einer internationalen Anwaltssozietät, die fast ausschließlich ausländische Mandantinnen und Mandanten in verschiedenen Rechtsgebieten vertritt. So sind wir in der Lage, zusätzlich auch rechtsübergreifend spezifische Fragen unserer internationalen Mandantschaft zum Arbeitsrecht, Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Familienrecht qualifiziert zu beantworten. Unsere Fachanwälte und Spezialisten arbeiten dabei eng zusammen. So erhalten Sie die Möglichkeit einer umfassenden anwaltlichen Betreuung, die weit über die Lösung Ihres aufenthaltsrechtlichen Problems hinausgeht.

Haben Sie rechtliche Probleme mit Ihrer Ausländerbehörde oder einer deutschen Auslandsvertretung? Oder möchten Sie aufenthaltsrechtliche Probleme von vorneherein vermeiden, indem Sie sich qualifiziert anwaltlich beraten und vertreten lassen? Wir beraten Sie gerne!

Kontaktieren Sie uns hierzu jederzeit per E-Mail!
Immigration@vpmk.de

Häufige Fragen zum Thema Immigration & Citizenship