Am 27.06.2024 ist das neue Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft getreten.

Am 27.06.2024 ist das neue Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft getreten
- Die erforderliche Aufenthaltsdauer wird von acht auf fünf Jahre reduziert.
- Liegen Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 und besondere Integrationsleistungen, insbesondere besonders gute schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen oder bürgerschaftliches Engagement vor, verkürzt sich die erforderliche Aufenthaltsdauer auf drei Jahre.
- Die Mehrstaatigkeit wird erlaubt. Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen müssen Sie Ihre aktuelle Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben.
Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs.
2023
vpmk Spende 2023 geht an Blue Dragon, Vietnam zum Kampf gegen Scam Compounds und Human Trafficking
„Hallo Mama, ich hab mein Handy verloren. Das ist meine neue WhatsApp…“
So beginnt einer der verbreitetsten Internet-Scams, einer von vielen. Selbst zur Weihnachtszeit werden wir von Fakemails und Betrugsversuchen im Internet geradezu überschwemmt. Manchmal hält man inne und fragt sich: Wie kann es sein, dass es Menschen gibt, die in ihrem Leben nichts anderes machen als zu versuchen, andere Leute zu betrügen, und die gleichzeitig so gut darin sind, sich genauso wie Leute wie wir darzustellen.
Nun, es könnte daran liegen, dass es Leute wie wir sind, nur oft in einer sehr schlimmen Situation:
Viele dieser Scams kommen von „Scam Compounds“. Dies ist eine neue und beunruhigende Kombination von Menschenhandel (im Grunde Kidnapping junger Leute die privat oder berufliche auf Reisen sind) und einer Art Arbeitslager, in denen dies gekidnappten Menschen Leute wie Dich und mich betrügen müssen, um vielleicht wieder frei zu kommen.
https://www.france24.com/en/live-news/20221109-inside-the-living-hell-of-cambodia-s-scam-operations
https://www.nytimes.com/interactive/2023/12/17/world/asia/myanmar-cyber-scam.html
Um diesen Trend zu bremsen oder gar zu stoppen, haben wir unsere Jahresspende an Blue Dragon gespendet, eine Organisation in Vietnam, die ursprünglich Straßenkindern helfen sollte, aber jetzt auch aktiv ist im Kampf gegen Menschenhandel. Mehr Informationen über ihre Arbeit findet man hier: https://www.bluedragon.org/
Wir wünschen allen unseren Mandanten schöne Feiertage und eine gesundes und friedvolles neues Jahr 2024.
Stephanie Dufner und Volker Mauch als „Deutschland beste Anwälte 2023“ vom Handelsblatt ausgezeichnet

Stephanie Dufner und Volker Mauch als „Deutschland beste Anwälte 2023“ vom Handelsblatt ausgezeichnet
Bei der diesjährigen Auswahl von „Deutschlands beste Anwälte 2023“ durch das Handelsblatt wurden Stephanie Dufner für Migrationsrecht und Volker Mauch für Arbeitsrecht ausgezeichnet. Wir freuen uns über diese Anerkennung.
Das Whistleblower-Gesetz kommt (mit Wirkung ab 2.07.2023):

Das Whistleblower-Gesetz kommt (mit Wirkung ab 2.07.2023):
Das Whistleblower-Gesetz schützt unter anderem Arbeitnehmer, die Rechtsverstöße innerhalb ihres Unternehmens intern melden möchten, ohne hierdurch Nachteile befürchten zu müssen. Kernpunkt des Gesetzes ist, dass Arbeitgeber mit mehr als 50 Arbeitnehmern ihren Arbeitnehmern Ansprechpartner auch für anonyme Meldungen zur Verfügung stellen müssen. Gleichzeitig werden meldende Arbeitnehmer – falls die Meldung nicht anonym ist oder bleibt – vor Nachteilen geschützt.
Das Gesetz kann bei richtiger Umsetzung das Unternehmen vor späteren Schadensersatzprozessen schützen und ein wesentlicher Bestandteil der eigenen Compliance-Tools sein. Falsch angewendet oder nicht berücksichtigt bietet es jedoch erhebliche Risiken für Unternehmen.
Die Bundesregierung setzt damit die EU-Richtline 2019/1937 um, deren Umsetzungsfrist bereits abgelaufen ist.
Wenn Sie Hilfe im Hinblick auf das so genannte Hinweisgebergesetz benötigen, so sprechen Sie uns gerne an.
Ausbildungsplatz am Hackeschen Markt in Mitte ab Juli/August 2023

Dein Ausbildungsplatz am Hackeschen Markt in Mitte ab Juli/August 2023
WIR
- sind eine international ausgerichtete Kanzlei in Berlin-Mitte mit
dem Schwerpunkt „Business & Immigration“ - existieren seit 1998 und bilden bereits seit 2001 erfolgreich aus
- übernehmen in der Regel unsere Azubis
DU
- bist höchstmotiviert
- beherrschst neben Deutsch auch weitere Sprachen, insbesondere Englisch und gerne auch Russisch
- besitzt das Abitur oder einen gleichwertigen Abschluss
- hast ein gutes Zahlenverständnis
- bist nicht kontaktscheu
GEMEINSAM
- betreuen wir mit großer Freude unsere internationale Mandantschaft aus der ganzen Welt
- legen wir den Baustein für Deine erfolgreiche Zukunft durch eine fundierte Ausbildung in unserer modernen Rechtsanwaltskanzlei
Die Ausbildungsvergütung beträgt bei uns im 1. Lehrjahr 1.050,00 EUR und steigert sich bis zum letzten Lehrjahr auf 1.150,00 EUR.
Daneben übernehmen wir auch Dein Deutschlandticket, damit Du umweltgerecht und stressfrei zur Arbeit kommst und bieten freie Getränke und Obst für die Stärkung zwischendurch an. Zudem erhältst Du bei Interesse eine Urbansportsmitgliedschaft, um Dich fit zu halten. Wir bieten regelmäßige Team-Events an wie gemeinsames Bouldern, Kegeln und Grillen und unternehmen jährlich einen spannenden und abwechslungsreichen Kanzleiausflug.
Wir unterstützen auch ein 1-monatiges Auslandspraktikum z.B. in London oder Dublin im Rahmen Deiner berufsschulischen Ausbildung.
Bei Fragen kannst Du Dich gerne an unseren Büroleiter Michael Brunner-Ovadia unter 030-53633990 wenden.
Wir freuen uns auf Deine Bewerbung per Mail an brunner@vpmk.de.
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung

Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung: Verbändebeteiligung
Unsere Rechtsanwälte haben zum Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung Stellung genommen.
Unsere Stellungnahme finden Sie hier.
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Mindestgehaltsgrenzen im Arbeitsmigrationsrecht 2023

Mindestgehaltsgrenzen im Arbeitsmigrationsrecht 2023
Die maßgebliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung wird im Jahr 2023 deutlich steigen. Daher steigen im Jahr 2023 – im Gegensatz zu 2022 – die Mindestgehaltsgrenzen im Bereich der Arbeitsmigration deutlich an. Für 2023 gelten folgende Mindestgehaltsgrenzen:
Große Blaue Karte EU (§ 18b Abs. 2 S. 1 AufenthG): 58.400 Euro/ Jahr bzw. 4.867,00 €/ Monat
Kleine Blaue Karte EU für Beschäftigung in Mangelberufen, d.h. Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, IT-Fachkräfte und Ärzte, § 18b Abs. 2 S. 2 AufenthG: 45.552 Euro/ Jahr bzw. 3.796,00 Euro/ Monat
Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte im IT-Bereich mit ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen (§ 19c Abs. 2 AufenthG iVm § 6 BeschV): 52.560 Euro/ Jahr bzw. 4.380 Euro/ Monat
Aufenthaltserlaubnis für ältere Fachkräfte nach §§ 18a, 18b Abs. 1 AufenthG, die nach Vollendung des 45. Lebensjahres eine Beschäftigung erstmals aufnehmen (§ 18 Abs. 2 Nr. 5 AufenthG): 48.180 Euro/ Jahr bzw. 4015,00 €/ Monat
Aufenthaltserlaubnis für ältere und erstmalig Beschäftigte nach der Westbalkan-Regelung oder für Berufskraftfahrer nach Vollendung des 45. Lebensjahres (§ 1 Abs. 2 BeschV): 48.180 Euro/ Jahr bzw. 4015 €/ Monat
Grunderwerbssteuererhöhung zum 01.01.2023 in Sachsen und Hamburg

Grunderwerbssteuererhöhung zum 01.01.2023 in Sachsen und Hamburg
In Sachsen steigt die Grunderwerbssteuer ab 1.01.2023 von 3,5% auf 5,5% – also um ganze 2% des Kaufpreises.
Auch in Hamburg steigt die Grunderwerbsteuer zu diesem Datum auf 5,5%, allerdings von vormals 4,5%. Für junge Familien ist für selbstgenutzte Wohnimmobilien hingegen eine Ermäßigung auf 3,5% geplant.
In beiden Fällen gilt – es lohnt sich, dieses Datum beim Abschluss von Immobilienkaufverträgen im Auge zu behalten. Maßgeblich ist in der Regel das Datum des Kaufvertragsabschlusses im Notariat.