Mehr Digitalisierung im Arbeitsverhältnis

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Mehr Digitalisierung im Arbeitsverhältnis:

Seit dem 1. Januar 2025 entfällt die strenge Schriftform (umgangssprachlich auch „Papierform“ genannt) für den Nachweis der Arbeitsbedingungen nach dem Nachweisgesetz sowie für Arbeitszeugnisse. Der Nachweis kann künftig in Textform, etwa per E-Mail, erfolgen, solange er für Arbeitnehmer zugänglich, speicherbar und ausdruckbar ist. Arbeitszeugnisse können ebenfalls elektronisch mit qualifizierter Signatur übermittelt werden, sofern der Arbeitnehmer zustimmt. Arbeitnehmer behalten jedoch das Recht auf ein schriftliches Zeugnis, wenn gewünscht.


Neue Beträge für Mindestlohn, Mini- und Midi-Jobs

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Neue Beträge für Mindestlohn, Mini- und Midi-Jobs

Ab dem 1. Januar 2025 stieg der Mindestlohn in Deutschland auf 12,82 € brutto pro Stunde.

Zudem wurde die monatliche Verdienstgrenze für Mini-Jobs von 535 € auf 556 € angehoben. Mini-Jobs sind geringfügige Beschäftigungen mit einer Verdienstgrenze, bei denen Arbeitnehmer ihren vollen Lohn ohne Abzüge für Steuern oder Sozialabgaben erhalten bzw. nur einen geringen Betrag in die Rentenversicherung einzahlen.

Durch die Erhöhung beim Mini-Job stieg auch für die Midi-Jobs im sogenannten Übergangsbereich die untere Verdienstgrenze auf 556,01 €, die obere Verdienstgrenze bleibt bei 2.000 € unverändert. Midi-Jobber zahlen dabei niedrigen Sozialversicherungsbeiträge, erhalten aber die vollen Leistungen (z.B. sind sie krankenversichert).

Für Midijobber besteht hier ggf Handlungsbedarf: Das Entgelt muss ab 01.01.2025 auf mindestens 556,01 € erhöht werden, damit der Mitarbeiter auch weiterhin Sozialversicherungsleistungen erhält.


vpmk wird von Rechtsanwälten als eine der profiliertesten Kanzleien für Migrationsrecht in Berlin empfohlen

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vpmk wird von Rechtsanwälten als eine der profiliertesten Kanzleien für Migrationsrecht in Berlin empfohlen

In Zusammenarbeit mit dem Handelsblatt Research Institute (HRI) hat der Tagesspiegel die besten Anwälte der Hauptstadt für mehrere Rechtsgebiete ermittelt. Über 3700 Anwältinnen und Anwälte wurden dafür befragt.

Wir freuen uns sehr, von den Kolleginnen und Kollegen als eine der besten Anwaltskanzleien im Bereich des Migrationsrechts genannt zu werden.

Überdies freuen wir uns, dass unser Rechtsanwalt und Fachanwalt für Migrationsrecht Christoph von Planta als einer der profiliertesten Rechtsanwälte Berlins im Bereich des Migrationsrechts empfohlen wird.