Coordinator in Teilzeit oder Vollzeit (m/w/d) für Hilfstätigkeit in international tätiger Kanzlei gesucht
Wir suchen ab sofort für unser migrationsrechtliches Dezernat in Stuttgart oder Berlin eine /n Coordinator (m/w/d) für Hilfstätigkeit in international tätiger Kanzlei
vpmk Rechtsanwälte Legal Services ist eine Kanzlei mit Sitz in Berlin und Stuttgart mit einem internationalen Mandant_innenstamm. Für das migrationsrechtliche Dezernat unserer beiden Büros suchen wir eine_n Werkstudent_in zur Unterstützung unseres internationalen Teams.
Auf eine faire und diskriminierungsfreie Arbeitsatmosphäre sowie zufriedene Mitarbeiter_ innen legen wir großen Wert. Spaß an der Arbeit und einen freundlichen und entspannten Umgang untereinander sowie mit unserer Mandantschaft sind wichtige Bestandteile unserer Kanzleikultur.
Ihre Aufgaben:
- Anlage und Verwaltung unserer elektronischen Akten
- Beantwortung telefonischer und schriftlicher Erstanfragen
- Terminvereinbarungen per Telefon und E-Mail
- Führen deutsch- und englischsprachiger E-Mail-Korrespondenz
- Erstellen von Texten und Formularen
- Anfallende Büroarbeiten sowie sonstige Unterstützung unseres Migrationsteams, bestehend aus Rechstanwält_innen und Legal Assistants/Legal Case Manager
Ihr Profil:
Wir suchen aufgeschlossene Personen mit sehr guten Deutsch – und Englischkenntnissen und Erfahrung in der Büroarbeit. Grundlegende Rechtskenntnisse sind von Vorteil, aber nicht zwingend notwendig.
Wir legen Wert auf genaues Arbeiten und eine gute Auffassungsgabe , sowie auf ein freundliches und serviceorientiertes Auftreten .
Wir bieten:
Wir bieten eine interessante und vielseitige Tätigkeit in einem kollegialen Team. Die Stelle kann im Rahmen einer studentischen Nebenbeschäftigung von 15 – 20 Wochenstunden besetzt werden. Die Bezahlung liegt bei 14,50 € brutto/Stunde.
Wenn Sie sich in diesen Aufgaben wiederfinden und Interesse daran haben, unser multikulturelles und dynamisches Team zu vervollständigen, dann würden wir uns sehr freuen, Sie näher kennenzulernen.
Wir freuen uns über Bewerbungen von Personen mit eigener Migrationsgeschichte.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen, inklusive eines Anschreibens und Angabe in welchem Umfang Sie gern bei uns arbeiten möchten, per E-Mail an Andreas Conzelmann unter conzelmann@vpmk.de. Bei Rückfragen sind wir selbstverständlich gerne erreichbar.
vpmk wird von Rechtsanwälten als eine der profiliertesten Kanzleien für Migrationsrecht in Berlin empfohlen
vpmk wird von Rechtsanwälten als eine der profiliertesten Kanzleien für Migrationsrecht in Berlin empfohlen
In Zusammenarbeit mit dem Handelsblatt Research Institute (HRI) hat der Tagesspiegel die besten Anwälte der Hauptstadt für mehrere Rechtsgebiete ermittelt. Über 3700 Anwältinnen und Anwälte wurden dafür befragt.
Wir freuen uns sehr, von den Kolleginnen und Kollegen als eine der besten Anwaltskanzleien im Bereich des Migrationsrechts genannt zu werden.
Überdies freuen wir uns, dass unser Rechtsanwalt und Fachanwalt für Migrationsrecht Christoph von Planta als einer der profiliertesten Rechtsanwälte Berlins im Bereich des Migrationsrechts empfohlen wird.
Am 27.06.2024 ist das neue Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft getreten.
Am 27.06.2024 ist das neue Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft getreten
- Die erforderliche Aufenthaltsdauer wird von acht auf fünf Jahre reduziert.
- Liegen Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 und besondere Integrationsleistungen, insbesondere besonders gute schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen oder bürgerschaftliches Engagement vor, verkürzt sich die erforderliche Aufenthaltsdauer auf drei Jahre.
- Die Mehrstaatigkeit wird erlaubt. Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen müssen Sie Ihre aktuelle Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben.
Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs.
2023
vpmk Spende 2023 geht an Blue Dragon, Vietnam zum Kampf gegen Scam Compounds und Human Trafficking
„Hallo Mama, ich hab mein Handy verloren. Das ist meine neue WhatsApp…“
So beginnt einer der verbreitetsten Internet-Scams, einer von vielen. Selbst zur Weihnachtszeit werden wir von Fakemails und Betrugsversuchen im Internet geradezu überschwemmt. Manchmal hält man inne und fragt sich: Wie kann es sein, dass es Menschen gibt, die in ihrem Leben nichts anderes machen als zu versuchen, andere Leute zu betrügen, und die gleichzeitig so gut darin sind, sich genauso wie Leute wie wir darzustellen.
Nun, es könnte daran liegen, dass es Leute wie wir sind, nur oft in einer sehr schlimmen Situation:
Viele dieser Scams kommen von „Scam Compounds“. Dies ist eine neue und beunruhigende Kombination von Menschenhandel (im Grunde Kidnapping junger Leute die privat oder berufliche auf Reisen sind) und einer Art Arbeitslager, in denen dies gekidnappten Menschen Leute wie Dich und mich betrügen müssen, um vielleicht wieder frei zu kommen.
https://www.france24.com/en/live-news/20221109-inside-the-living-hell-of-cambodia-s-scam-operations
https://www.nytimes.com/interactive/2023/12/17/world/asia/myanmar-cyber-scam.html
Um diesen Trend zu bremsen oder gar zu stoppen, haben wir unsere Jahresspende an Blue Dragon gespendet, eine Organisation in Vietnam, die ursprünglich Straßenkindern helfen sollte, aber jetzt auch aktiv ist im Kampf gegen Menschenhandel. Mehr Informationen über ihre Arbeit findet man hier: https://www.bluedragon.org/
Wir wünschen allen unseren Mandanten schöne Feiertage und eine gesundes und friedvolles neues Jahr 2024.
Legal Assistant/Support Lawyer im Bereich Arbeitsmigrationsrecht (m/w/d) für Stuttgart gesucht
Wir suchen zum ab sofort für unser Immigrationsrechtsteam in Berlin / Stuttgart eine/n Legal Assistant/Support Lawyer im Bereich
Arbeitsmigrationsrecht (m/w/d)
vpmk Rechtsanwälte Legal Services ist eine Kanzlei mit Sitz in Berlin und Stuttgart.
Für unser Berliner/Stuttgarter Büro suchen wir
für das Immigrationsrechtsteam eine/n Legal Assistant bzw. Support Lawyer, die/der eng mit den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie dem gesamten vpmk Team in Berlin und Stuttgart zusammenarbeitet.
Auf eine faire und diskriminierungsfreie Arbeitsatmosphäre sowie zufriedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter legen wir großen Wert. Spaß an der Arbeit und einen freundlichen und entspannten Umgang untereinander sowie mit unserer Mandantschaft sind
wichtige Bestandteile unserer Kanzleikultur.
Deine Aufgaben:
– Betreuung unserer ausländischen Mandantinnen und Mandanten, insbesondere im Arbeitsmigrationsrecht und im Staatsangehörigkeitsrecht
– Selbstständige und assistierende Bearbeitung von Mandatsanfragen aus aller Welt
– Führen von organisatorischer und rechtlicher Korrespondenz mit unserer Mandantschaft, Behörden und Auslandsvertretungen
– Kommunikation mit Personalabteilungen verschiedenster Unternehmen
– Einfache Überprüfungen juristischer Sachverhalte
– Vorbereitung von Visumsanträgen sowie Anträgen auf Arbeits-/Aufenthaltserlaubnisse
– Begleitung von Mandanten und Mandantinnen zur Ausländerbehörde
– Terminplanung, Aktenanlage und anfallende Bürotätigkeiten
Dein Profil:
– Du hast sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse, weitere Fremdsprachenkenntnisse (insbesondere Russischkenntnisse)
sind von Vorteil
– Du hast idealerweise studiert, wobei ein Studienabschluss nicht zwingend erforderlich ist. Juristische Grundkenntnisse sind nützlich.
– Du arbeitest gerne im Team
– Du verfügst über ein gutes Zeitmanagement und gute Organisationsfähigkeiten
– Du hast eine sehr gute Auffassungsgabe
– Du arbeitest gerne selbstständig und gewissenhaft und hast idealerweise schon Büroerfahrungen sammeln können
– Du verfügst über eine ausgeprägte Bereitschaft zur Dienstleistung, was sich in der Freude an persönlicher und
telefonischer Kommunikation mit unseren Mandantinnen und Mandanten verschiedenster Nationen widerspiegelt
Wir bieten:
Du bearbeitest unsere Fälle Hand-in-Hand mit den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und wirst von unserem Team in unsere Büroorganisation so wie in rechtliche Sachverhalte der Arbeitsmigration eingearbeitet. Wir bieten eine interessante und vielseitige Tätigkeit in einem kollegialen Team , die Raum für Kreativität, Eigeninitiative, Engagement und Potential für Deine persönliche und berufliche Entfaltung bietet.
Die unbefristete Stelle hat den Umfang von 40 Wochenstunden. Wir bieten die Möglichkeit, die Arbeit auch teilweise in Home-Office zu erledigen.
Das Grundgehalt liegt bei 2.750 € brutto/Monat. Nach der 4-monatigen Probezeit erhältst Du zusätzlich einen
attraktiven umsatzorientierten Bonus.
Wenn Du Dich in diesen Aufgaben wiederfindest und Interesse daran hast, unser Team zu vervollständigen, freuen wir uns sehr, Dich näher kennenzulernen. Wir sind an einer langfristigen Zusammenarbeit interessiert.
Bitte sende Deine vollständigen Bewerbungsunterlagen inklusive Anschreiben per E-Mail an Rechtsanwalt Andreas Conzelmann unter conzelmann(at)vpmk.de. Bei Rückfragen sind wir selbstverständlich gerne erreichbar.
vpmk Rechtsanwälte Legal Services| Berlin – Monbijouplatz 3a – 10178 Berlin – T: +49 30 536 33990 – www.vpmk.de
2023
vpmk Spende 2023 geht an Blue Dragon, Vietnam zum Kampf gegen Scam Compounds und Human Trafficking
„Hallo Mama, ich hab mein Handy verloren. Das ist meine neue WhatsApp…“
So beginnt einer der verbreitetsten Internet-Scams, einer von vielen. Selbst zur Weihnachtszeit werden wir von Fakemails und Betrugsversuchen im Internet geradezu überschwemmt. Manchmal hält man inne und fragt sich: Wie kann es sein, dass es Menschen gibt, die in ihrem Leben nichts anderes machen als zu versuchen, andere Leute zu betrügen, und die gleichzeitig so gut darin sind, sich genauso wie Leute wie wir darzustellen.
Nun, es könnte daran liegen, dass es Leute wie wir sind, nur oft in einer sehr schlimmen Situation:
Viele dieser Scams kommen von „Scam Compounds“. Dies ist eine neue und beunruhigende Kombination von Menschenhandel (im Grunde Kidnapping junger Leute die privat oder berufliche auf Reisen sind) und einer Art Arbeitslager, in denen dies gekidnappten Menschen Leute wie Dich und mich betrügen müssen, um vielleicht wieder frei zu kommen.
https://www.france24.com/en/live-news/20221109-inside-the-living-hell-of-cambodia-s-scam-operations
https://www.nytimes.com/interactive/2023/12/17/world/asia/myanmar-cyber-scam.html
Um diesen Trend zu bremsen oder gar zu stoppen, haben wir unsere Jahresspende an Blue Dragon gespendet, eine Organisation in Vietnam, die ursprünglich Straßenkindern helfen sollte, aber jetzt auch aktiv ist im Kampf gegen Menschenhandel. Mehr Informationen über ihre Arbeit findet man hier: https://www.bluedragon.org/
Wir wünschen allen unseren Mandanten schöne Feiertage und eine gesundes und friedvolles neues Jahr 2024.
Stephanie Dufner und Volker Mauch als „Deutschland beste Anwälte 2023“ vom Handelsblatt ausgezeichnet
Stephanie Dufner und Volker Mauch als „Deutschland beste Anwälte 2023“ vom Handelsblatt ausgezeichnet
Bei der diesjährigen Auswahl von „Deutschlands beste Anwälte 2023“ durch das Handelsblatt wurden Stephanie Dufner für Migrationsrecht und Volker Mauch für Arbeitsrecht ausgezeichnet. Wir freuen uns über diese Anerkennung.
Das Whistleblower-Gesetz kommt (mit Wirkung ab 2.07.2023):
Das Whistleblower-Gesetz kommt (mit Wirkung ab 2.07.2023):
Das Whistleblower-Gesetz schützt unter anderem Arbeitnehmer, die Rechtsverstöße innerhalb ihres Unternehmens intern melden möchten, ohne hierdurch Nachteile befürchten zu müssen. Kernpunkt des Gesetzes ist, dass Arbeitgeber mit mehr als 50 Arbeitnehmern ihren Arbeitnehmern Ansprechpartner auch für anonyme Meldungen zur Verfügung stellen müssen. Gleichzeitig werden meldende Arbeitnehmer – falls die Meldung nicht anonym ist oder bleibt – vor Nachteilen geschützt.
Das Gesetz kann bei richtiger Umsetzung das Unternehmen vor späteren Schadensersatzprozessen schützen und ein wesentlicher Bestandteil der eigenen Compliance-Tools sein. Falsch angewendet oder nicht berücksichtigt bietet es jedoch erhebliche Risiken für Unternehmen.
Die Bundesregierung setzt damit die EU-Richtline 2019/1937 um, deren Umsetzungsfrist bereits abgelaufen ist.
Wenn Sie Hilfe im Hinblick auf das so genannte Hinweisgebergesetz benötigen, so sprechen Sie uns gerne an.
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung: Verbändebeteiligung
Unsere Rechtsanwälte haben zum Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung Stellung genommen.
Unsere Stellungnahme finden Sie hier.
RAV-StN_Christoph von Planta_230307
Mindestgehaltsgrenzen im Arbeitsmigrationsrecht 2023
Mindestgehaltsgrenzen im Arbeitsmigrationsrecht 2023
Die maßgebliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung wird im Jahr 2023 deutlich steigen. Daher steigen im Jahr 2023 – im Gegensatz zu 2022 – die Mindestgehaltsgrenzen im Bereich der Arbeitsmigration deutlich an. Für 2023 gelten folgende Mindestgehaltsgrenzen:
Große Blaue Karte EU (§ 18b Abs. 2 S. 1 AufenthG): 58.400 Euro/ Jahr bzw. 4.867,00 €/ Monat
Kleine Blaue Karte EU für Beschäftigung in Mangelberufen, d.h. Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, IT-Fachkräfte und Ärzte, § 18b Abs. 2 S. 2 AufenthG: 45.552 Euro/ Jahr bzw. 3.796,00 Euro/ Monat
Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte im IT-Bereich mit ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen (§ 19c Abs. 2 AufenthG iVm § 6 BeschV): 52.560 Euro/ Jahr bzw. 4.380 Euro/ Monat
Aufenthaltserlaubnis für ältere Fachkräfte nach §§ 18a, 18b Abs. 1 AufenthG, die nach Vollendung des 45. Lebensjahres eine Beschäftigung erstmals aufnehmen (§ 18 Abs. 2 Nr. 5 AufenthG): 48.180 Euro/ Jahr bzw. 4015,00 €/ Monat
Aufenthaltserlaubnis für ältere und erstmalig Beschäftigte nach der Westbalkan-Regelung oder für Berufskraftfahrer nach Vollendung des 45. Lebensjahres (§ 1 Abs. 2 BeschV): 48.180 Euro/ Jahr bzw. 4015 €/ Monat