Anmietung von Office-, Co-Working- und Gewerbeflächen
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Anmietung von Office-, Co-Working- und Gewerbeflächen

Die Anmietung von Gewerbeflächen stellt Unternehmen nicht selten vor Herausforderungen. Oft müssen für den Betrieb noch Umbauten in den Mieträumen erfolgen und Genehmigungen eingeholt werden. Da die ordentliche Kündigung unbefristeter Mietverträge im Gewerbemietrecht keiner Beschränkung unterliegt, werden Sie als Gewerbemieter regelmäßig eine Regelung über die Mietdauer anstreben. Damit wird jedoch auch die Verbindlichkeit größer, die Sie mit einem Gewerbemietvertrag eingehen. Zugleich ist der rechtliche Spielraum für den Gewerberaumvermieter größer, sich von vertraglichen Pflichten zu befreien.

In den Verhandlungen gilt es daher, sich Risiken bewusst und damit kalkulierbar zu machen, einen Ausgleich zwischen den Parteien zu finden und die Wünsche möglichst genau zu fixieren. Da die Miete durch den Betrieb des Mieters erwirtschaftet werden soll, liegt diese Abstimmung grundsätzlich im beiderseitigen Interesse. Das Hinzuziehen eines Rechtsanwalts ist regelmäßig geboten.

Unsere Services umfassen:

  • Die Beratung zu allen Fragen der Gewerberaummiete
  • Die Prüfung und der Entwurf von Gewerberaummietverträge und deren Änderungen
  • Die Vertretung in Verhandlungen und im Falle von Vertragsverletzungen
  • Die Beratung und Vertretung gegenüber der öffentlichen Verwaltung (Gewerbe- und Gaststättenrecht, Baurecht)

Häufige Fragen zum Thema Business & Corporate

Anmietung von Office-, Co-Working- und Gewerbeflächen

Die Anmietung von Gewerbeflächen stellt Unternehmen nicht selten vor Herausforderungen. Oft müssen für den Betrieb noch Umbauten in den Mieträumen erfolgen und Genehmigungen eingeholt werden. Da die ordentliche Kündigung unbefristeter Mietverträge im Gewerbemietrecht keiner Beschränkung unterliegt, werden Sie als Gewerbemieter regelmäßig eine Regelung über die Mietdauer anstreben. Damit wird jedoch auch die Verbindlichkeit größer, die Sie mit einem Gewerbemietvertrag eingehen. Zugleich ist der rechtliche Spielraum für den Gewerberaumvermieter größer, sich von vertraglichen Pflichten zu befreien.

In den Verhandlungen gilt es daher, sich Risiken bewusst und damit kalkulierbar zu machen, einen Ausgleich zwischen den Parteien zu finden und die Wünsche möglichst genau zu fixieren. Da die Miete durch den Betrieb des Mieters erwirtschaftet werden soll, liegt diese Abstimmung grundsätzlich im beiderseitigen Interesse. Das Hinzuziehen eines Rechtsanwalts ist regelmäßig geboten.

Unsere Services umfassen:

  • Die Beratung zu allen Fragen der Gewerberaummiete
  • Die Prüfung und der Entwurf von Gewerberaummietverträge und deren Änderungen
  • Die Vertretung in Verhandlungen und im Falle von Vertragsverletzungen
  • Die Beratung und Vertretung gegenüber der öffentlichen Verwaltung (Gewerbe- und Gaststättenrecht, Baurecht)

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