Stephanie Dufner und Volker Mauch als „Deutschland beste Anwälte 2023“ vom Handelsblatt ausgezeichnet
Stephanie Dufner und Volker Mauch als „Deutschland beste Anwälte 2023“ vom Handelsblatt ausgezeichnet
Bei der diesjährigen Auswahl von „Deutschlands beste Anwälte 2023“ durch das Handelsblatt wurden Stephanie Dufner für Migrationsrecht und Volker Mauch für Arbeitsrecht ausgezeichnet. Wir freuen uns über diese Anerkennung.
Das Whistleblower-Gesetz kommt (mit Wirkung ab 2.07.2023):
Das Whistleblower-Gesetz kommt (mit Wirkung ab 2.07.2023):
Das Whistleblower-Gesetz schützt unter anderem Arbeitnehmer, die Rechtsverstöße innerhalb ihres Unternehmens intern melden möchten, ohne hierdurch Nachteile befürchten zu müssen. Kernpunkt des Gesetzes ist, dass Arbeitgeber mit mehr als 50 Arbeitnehmern ihren Arbeitnehmern Ansprechpartner auch für anonyme Meldungen zur Verfügung stellen müssen. Gleichzeitig werden meldende Arbeitnehmer – falls die Meldung nicht anonym ist oder bleibt – vor Nachteilen geschützt.
Das Gesetz kann bei richtiger Umsetzung das Unternehmen vor späteren Schadensersatzprozessen schützen und ein wesentlicher Bestandteil der eigenen Compliance-Tools sein. Falsch angewendet oder nicht berücksichtigt bietet es jedoch erhebliche Risiken für Unternehmen.
Die Bundesregierung setzt damit die EU-Richtline 2019/1937 um, deren Umsetzungsfrist bereits abgelaufen ist.
Wenn Sie Hilfe im Hinblick auf das so genannte Hinweisgebergesetz benötigen, so sprechen Sie uns gerne an.
Ausbildungsplatz am Hackeschen Markt in Mitte ab Juli/August 2023
Dein Ausbildungsplatz am Hackeschen Markt in Mitte ab Juli/August 2023
WIR
- sind eine international ausgerichtete Kanzlei in Berlin-Mitte mit
dem Schwerpunkt „Business & Immigration“ - existieren seit 1998 und bilden bereits seit 2001 erfolgreich aus
- übernehmen in der Regel unsere Azubis
DU
- bist höchstmotiviert
- beherrschst neben Deutsch auch weitere Sprachen, insbesondere Englisch und gerne auch Russisch
- besitzt das Abitur oder einen gleichwertigen Abschluss
- hast ein gutes Zahlenverständnis
- bist nicht kontaktscheu
GEMEINSAM
- betreuen wir mit großer Freude unsere internationale Mandantschaft aus der ganzen Welt
- legen wir den Baustein für Deine erfolgreiche Zukunft durch eine fundierte Ausbildung in unserer modernen Rechtsanwaltskanzlei
Die Ausbildungsvergütung beträgt bei uns im 1. Lehrjahr 1.050,00 EUR und steigert sich bis zum letzten Lehrjahr auf 1.150,00 EUR.
Daneben übernehmen wir auch Dein Deutschlandticket, damit Du umweltgerecht und stressfrei zur Arbeit kommst und bieten freie Getränke und Obst für die Stärkung zwischendurch an. Zudem erhältst Du bei Interesse eine Urbansportsmitgliedschaft, um Dich fit zu halten. Wir bieten regelmäßige Team-Events an wie gemeinsames Bouldern, Kegeln und Grillen und unternehmen jährlich einen spannenden und abwechslungsreichen Kanzleiausflug.
Wir unterstützen auch ein 1-monatiges Auslandspraktikum z.B. in London oder Dublin im Rahmen Deiner berufsschulischen Ausbildung.
Bei Fragen kannst Du Dich gerne an unseren Büroleiter Michael Brunner-Ovadia unter 030-53633990 wenden.
Wir freuen uns auf Deine Bewerbung per Mail an brunner@vpmk.de.
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung: Verbändebeteiligung
Unsere Rechtsanwälte haben zum Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung Stellung genommen.
Unsere Stellungnahme finden Sie hier.
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Mindestgehaltsgrenzen im Arbeitsmigrationsrecht 2023
Mindestgehaltsgrenzen im Arbeitsmigrationsrecht 2023
Die maßgebliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung wird im Jahr 2023 deutlich steigen. Daher steigen im Jahr 2023 – im Gegensatz zu 2022 – die Mindestgehaltsgrenzen im Bereich der Arbeitsmigration deutlich an. Für 2023 gelten folgende Mindestgehaltsgrenzen:
Große Blaue Karte EU (§ 18b Abs. 2 S. 1 AufenthG): 58.400 Euro/ Jahr bzw. 4.867,00 €/ Monat
Kleine Blaue Karte EU für Beschäftigung in Mangelberufen, d.h. Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, IT-Fachkräfte und Ärzte, § 18b Abs. 2 S. 2 AufenthG: 45.552 Euro/ Jahr bzw. 3.796,00 Euro/ Monat
Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte im IT-Bereich mit ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen (§ 19c Abs. 2 AufenthG iVm § 6 BeschV): 52.560 Euro/ Jahr bzw. 4.380 Euro/ Monat
Aufenthaltserlaubnis für ältere Fachkräfte nach §§ 18a, 18b Abs. 1 AufenthG, die nach Vollendung des 45. Lebensjahres eine Beschäftigung erstmals aufnehmen (§ 18 Abs. 2 Nr. 5 AufenthG): 48.180 Euro/ Jahr bzw. 4015,00 €/ Monat
Aufenthaltserlaubnis für ältere und erstmalig Beschäftigte nach der Westbalkan-Regelung oder für Berufskraftfahrer nach Vollendung des 45. Lebensjahres (§ 1 Abs. 2 BeschV): 48.180 Euro/ Jahr bzw. 4015 €/ Monat
Grunderwerbssteuererhöhung zum 01.01.2023 in Sachsen und Hamburg
Grunderwerbssteuererhöhung zum 01.01.2023 in Sachsen und Hamburg
In Sachsen steigt die Grunderwerbssteuer ab 1.01.2023 von 3,5% auf 5,5% – also um ganze 2% des Kaufpreises.
Auch in Hamburg steigt die Grunderwerbsteuer zu diesem Datum auf 5,5%, allerdings von vormals 4,5%. Für junge Familien ist für selbstgenutzte Wohnimmobilien hingegen eine Ermäßigung auf 3,5% geplant.
In beiden Fällen gilt – es lohnt sich, dieses Datum beim Abschluss von Immobilienkaufverträgen im Auge zu behalten. Maßgeblich ist in der Regel das Datum des Kaufvertragsabschlusses im Notariat.
Referendarinnen/Referendare im Bereich (Arbeits-) Migrationsrecht/ Allgemeines Migrationsrecht gesucht
Wir suchen ständig für unsere migrationsrechtlichen Dezernate in BERLIN und STUTTGART Referendarinnen/Referendare im Bereich (Arbeits-) Migrationsrecht/ Allgemeines Migrationsrecht.
vpmk Rechtsanwälte Legal Services ist eine moderne, seit über 20 Jahren bestehende Kanzlei mit Sitzen in Berlin und Stuttgart und einer Vielzahl von internationalen Mandantinnen und Mandanten und einem ebenso internationalen Team von Mitarbeitenden. Qualitativ hochwertige und professionelle Beratung setzt für uns zufriedene und motivierte Mitarbeiter voraus. Daher legen wir größten Wert auf eine faire, diskriminierungsfreie und familienfreundliche Arbeitsatmosphäre. Spaß an der Arbeit und ein kollegialer, freundlicher und entspannter Umgang untereinander sowie mit unserer Mandantschaft sind wichtige Bestandteile unserer Kanzleikultur.
Wir sind derzeit 8 Rechtsanwält:innen, welche überwiegend Einzelpersonen und Firmen im In- und Ausland insbesondere im Migrations-, Gesellschafts-, Immobilien-, Marken- und Urheberrecht beraten und vertreten. Ergänzt und unterstützt werden wir von einem symphytischen, internationalen Team an Rechtsfachwirt:innen, ReFas und Legal Assistants.
Ihre Aufgaben
- Unterstützung der Rechtsanwält:innen bei der Beratung und Vertretung von Einzelpersonen und Personal-/Mobility-Abteilungen im In- und Ausland mit den Schwerpunkten Arbeitsmigrationsrecht und Visaverfahren sowie angrenzende Bereiche wie Familienzusammenführungen und Staatsangehörigkeitsrecht
- Bearbeitung von Mandatsanfragen aus aller Welt
- Überprüfungen juristischer Sachverhalte sowie Recherchetätigkeiten
- Vorbereitung von Visumsanträgen sowie Anträge auf Arbeits-/Aufenthaltserlaubnisse
- Begleitung von Mandanten und Mandantinnen zur Ausländerbehörde
- Terminerstellung und Planung, Aktenanlage und anfallende Bürotätigkeiten
- Selbstständige und assistierende Betreuung von ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie der Personalabteilungen
- Führen von organisatorischer und rechtlicher Korrespondenz mit unserer Mandantschaft, Behörden und Auslandsvertretungen
Ihr Profil
- 1. juristisches Staatsexamen
- Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse, weitere Sprachkenntnisse sind von Vorteil
- Interesse und Engagement, sich in das Rechtsgebiet des (Arbeits-)Migrationsrechts und in die Büroorganisation einzuarbeiten
- Von großem Vorteil sind zudem Teamfähigkeit, Pragmatismus und Aufgeschlossenheit
- Willkommen ist haupt- oder ehrenamtliche Erfahrung im Migrations- und /oder Flüchtlingsbereich
Wenn Sie Interesse daran haben, unser vielfältiges und dynamisches Team zu vervollständigen, dann würden wir uns sehr freuen, Sie näher kennenzulernen.
Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail an unser Büro unter mail(at)vpmk.de. Bei Rückfragen sind wir selbstverständlich gerne erreichbar.
vpmk Rechtsanwälte Legal Services PartmbB | Berlin
Monbijouplatz 3a
10178 Berlin
T: +49 30 536 33 99 0
vpmk Rechtsanwälte Legal Services PartmbB | Stuttgart
Blumenstraße 32
70182 Stuttgart
T: +49 711 252 6937 0
CHRISTOPH VON PLANTARECHTSANWALT | PARTNER
Christoph von Planta
Rechtsanwalt | PartnerFachanwalt für Migrationsrecht
- Migrationsrecht
- Blaue Karte EU
- Existenzgründung und Investition in Deutschland
- Ausländische Fachkräfte für Unternehmen
- Staatsangehörigkeitsrecht
BIOGRAFISCHES
- Aufgewachsen in der Schweiz, doppelte Staatsbürgerschaft
- Auslandsstudien in London und Aix-en-Provence
- Studium an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg i.Br.
- Referendariat in Brandenburg und Berlin
- Gründung und Aufbau der Sozietät vpmk Rechtsanwälte im April 1998
- Fachanwalt für Migrationsrecht seit Einführung des Fachanwaltstitels im Jahr 2016
- Dozent im Bereich Erwerbsmigration und Bildungsmigration in allen Fachanwaltskursen für Migrationsrecht (Deutsche Anwaltakademie/ Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV)). Regelmäßige
- Vorträge für die ARGE Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein, Deutsche Anwaltakademie, RAV und weitere Anbieter
- Mitbegründer und Mitbetreiber des Rechtsprechungsportals für schwerpunktmäßig im Migrationsrecht tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte “anwaltsdatenbank.net” seit 2005
- Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) seit 2012
Veröffentlichungen
- Christoph von Planta, Bearbeitung der Kapitel “Erwerbsmigration” und “Bildungsmigration” in: Thomas Oberhäuser (Herausgeber) “Migrationsrecht in der Beratungspraxis”, 1. Auflage 2019 Nomos-Verlag. Siehe hierzu auch die Buchbesprechung von Rechtsanwältin Sibel Simsek in: Asylmagazin 8-9/2019, S. 267 oder als PDF.
- Bildungsmigration im Wandel, Asylmagazin, Heft 3/2019, S. 48 ff. PDF
- “Neuregelungen durch das Richtlinienumsetzungsgesetz 2017 – Teil 3: Forscher und Wissenschaftler”, ANA-ZAR 04/2018 PDF
- “Neuregelungen durch das Richtlinienumsetzungsgesetz 2017 – Teil 2: Bildungsmigration und Arbeitsmigration (ICT)”, ANA-ZAR 02/2018 PDF
- “Neuregelungen durch das Richtlinienumsetzungsgesetz 2017 – Teil 1: Studienmigration”, ANA-ZAR 04/2017 PDF
- Lars Kroidl und Christoph von Planta, Bearbeitung des Kapitels “Germany” in: Dennis Campbell (General Editor) “International Immigration and Nationality Law”, 2. Auflage 2016 Bookstore
- “Vereinfachung der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen”, Aufsatz NJW, Heft 1-2/2016, S.18-22 PDF
- “Make it in Germany – Die Blaue Karte EU in der Paxis”, Asylmagazin 12/2014 PDF
- “Wer einen guten Anwalt braucht, soll ihn bekommen”, Anwaltsblatt 05/2014 PDF
- “Neues Arbeitserlaubnisrecht – Überblick und Kritik”, ANA-ZAR 01/2014 PDF
KATJA PONERT RECHTSANWÄLTIN | PARTNERIN
Katja Ponert
Rechtsanwältin | PartnerinFachanwältin für Sozialrecht
- Migrationsrecht
- Blaue Karte EU
- Existenzgründung und Investition in Deutschland
- Ausländische Fachkräfte für Unternehmen
- Freiberufliche Tätigkeit
- Freizügigkeitsrecht/ EU
- Staatsangehörigkeitsrecht
- Sozialrecht
Biographisches
- Studium an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg i. Br. und als Stipendiatin in
Barcelona; Schwerpunkt: Europa- & Völkerrecht. - Referendariat Freiburg, Offenburg, Frankfurt und Berlin;
Mitarbeit bei Pro Asyl/Frankfurt,
UNHCR/ Berlin - Engagement im Bundesarbeitskreis kritischer Juragruppen, Redakteurin der Zeitschrift
„Forum Recht“; wissenschaftliche Mitarbeiterin am Max-Planck-Institut für ausländisches
und internationales Strafrecht in Freiburg i. Br. - Von August 2003 bis Juli 2004 Referentin für Migrations- und Flüchtlingspolitik bei der
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen; Schwerpunkt: juristische Begleitung der
Verhandlungen zum Zuwanderungsgesetz; Bearbeitung der ausländerrechtlichen Aspekte bei Hartz III und IV und dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, Arbeitsgenehmigungsrecht - Zulassung als Rechtsanwältin im Juni 2004
- Partnerin der vpmk Rechtsanwälte seit Januar 2006
- Erfolgreiche Teilnahme am Fachanwaltslehrgang für Migrationsrecht und Sozialrecht
Mitgliedschaften
- ARGE Migrationsrecht im Deutschen Anwaltsverein
- Arbeitskreis Ausländerrecht des RAV in Berlin
Aktuelle Veröffentlichungen und Vorträge
- Autorin des Kapitels “Erwerbsmigration” in „Einwanderungsrecht – Das Recht der Arbeits- und Bildungsmigration“, v. Harbou / Weizsäcker (Hsg.), C.H. Beck Verlag, 1. Auflage 2018
- Vortrag bei der Friedrich-Eberts-Stiftung „Erwerbstätigenzuwanderung im Klartext: Faire
Gestaltung schafft Perspektiven“, Oktober 2018 - Gastdozentin an der Hochschule Hannover (HsH Hannover) im Rahmen der Blockveranstaltung „Grundlagen des Aufenthaltsrechts, sowie Straffälligkeit und deren Auswirkung auf den Aufenthaltsstatus“, November 2022
Ehrenamt
- Ehrenamtliche Beraterin im Migrationsrecht bei verschiedenen Initiativen und Organisationen
- Kostenfreie Rechtsberatung für Geflohene und Vertriebene im Aktionsbündnis „Wir machen das“
STEPHANIE DUFNER RECHTSANWÄLTIN | PARTNERIN
Stephanie Dufner
Rechtsanwältin | Partnerin
Tätigkeitsschwerpunkte
- Fachkräfteeinwanderung
- Allgemeines Aufenthaltsrecht
- Freizügigkeit
- Unternehmer und Investoren
- Freiberufler und Künstler
- Familiennachzug
- Staatsangehörigkeit
Biografisches
Stephanie Dufner arbeitet als Rechtsanwältin im Immigrationsteam. Sie vertritt internationale Mandantinnen und Mandanten vor allen deutschen Behörden und Auslandsvertretungen. Nach ihrem juristischen Studium an der Westfälischen-Wilhelms-Universität in Münster und der Universidad de Barcelona absolvierte Stephanie Dufner ein Europäisches Masterstudium in Menschenrechte und Demokratisierung in Venedig und Lissabon (EIUC). Während des Referendariats arbeitete sie beim Auswärtigen Amt, beim Deutschen Institut für Menschenrechte und beim European Center for Constitutional and Human Rights. Danach war sie als Prozessbeobachterin eines Völkerstrafrechtsprozesses, als Referentin bei Amnesty International und als Managerin einer weltweit tätigen Migrationskanzlei tätig. Stephanie Dufner ist seit 2012 als Rechtsanwältin zugelassen und seit 2016 Partnerin bei vpmk. 2017 eröffnete sie das Stuttgarter Büro.
Stephanie Dufner bietet Beratungen in den Sprachen Deutsch und Englisch an.
VERÖFFENTLICHUNGEN UND VORTRÄGE
- “Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz”: Workshop beim Netzwerk Arbeitsmarktintegration des Landratsamtes Tübingen, 2020
- “Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz und was es den Unternehmen bringt”, Veranstaltung der IHK Stuttgart 2020
- „Arbeitsmigration – Die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer“, eBroschüre vom Deutschen AnwaltVerlag, 2016