2022

Afghanischer Frauenverein e.V. und Amnesty International

Unsere jährliche Spende ging an den Afghanischen Frauenverein e.V. und Amnesty International.
Der Afghanische Frauenverein e.V. sammlet Spenden für den Aufbau privater Schulen und Mutter-Kind-Kliniken in Afghanistan. https://afghanischer-frauenverein.de
Auch Amnesty International setzt sich für die Rechte und die Entschädigung derjenigen ein, die von Menschenrechtsverletzungen während des Baus der Infrastruktur für die Fußballweltmeisterschaft in Katar betroffen sind. https://amnesty.de/wm-katar-2022


Stephanie Dufner und Volker Mauch als „Deutschland beste Anwälte 2023“ vom Handelsblatt ausgezeichnet

Stellenausschreibung
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Stephanie Dufner und Volker Mauch als „Deutschland beste Anwälte 2023“ vom Handelsblatt ausgezeichnet

Bei der diesjährigen Auswahl von „Deutschlands beste Anwälte 2023“ durch das Handelsblatt wurden Stephanie Dufner für Migrationsrecht und Volker Mauch für Arbeitsrecht ausgezeichnet. Wir freuen uns über diese Anerkennung.


Das Whistleblower-Gesetz kommt (mit Wirkung ab 2.07.2023):

NEWS
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Das Whistleblower-Gesetz kommt (mit Wirkung ab 2.07.2023):

Das Whistleblower-Gesetz schützt unter anderem Arbeitnehmer, die Rechtsverstöße innerhalb ihres Unternehmens intern melden möchten, ohne hierdurch Nachteile befürchten zu müssen. Kernpunkt des Gesetzes ist, dass Arbeitgeber mit mehr als 50 Arbeitnehmern ihren Arbeitnehmern Ansprechpartner auch für anonyme Meldungen zur Verfügung stellen müssen. Gleichzeitig werden meldende Arbeitnehmer – falls die Meldung nicht anonym ist oder bleibt – vor Nachteilen geschützt.

Das Gesetz kann bei richtiger Umsetzung das Unternehmen vor späteren Schadensersatzprozessen schützen und ein wesentlicher Bestandteil der eigenen Compliance-Tools sein. Falsch angewendet oder nicht berücksichtigt bietet es jedoch erhebliche Risiken für Unternehmen.

Die Bundesregierung setzt damit die EU-Richtline 2019/1937 um, deren Umsetzungsfrist bereits abgelaufen ist.

Wenn Sie Hilfe im Hinblick auf das so genannte Hinweisgebergesetz benötigen, so sprechen Sie uns gerne an.


Ausbildungsplatz am Hackeschen Markt in Mitte ab Juli/August 2023

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Dein Ausbildungsplatz am Hackeschen Markt in Mitte ab Juli/August 2023

WIR

  • sind eine international ausgerichtete Kanzlei in Berlin-Mitte mit
    dem Schwerpunkt „Business & Immigration“
  • existieren seit 1998 und bilden bereits seit 2001 erfolgreich aus
  • übernehmen in der Regel unsere Azubis

DU

  • bist höchstmotiviert
  • beherrschst neben Deutsch auch weitere Sprachen, insbesondere Englisch und gerne auch Russisch
  • besitzt das Abitur oder einen gleichwertigen Abschluss
  • hast ein gutes Zahlenverständnis
  • bist nicht kontaktscheu

GEMEINSAM

  • betreuen wir mit großer Freude unsere internationale Mandantschaft aus der ganzen Welt
  • legen wir den Baustein für Deine erfolgreiche Zukunft durch eine fundierte Ausbildung in unserer modernen Rechtsanwaltskanzlei

 

Die Ausbildungsvergütung beträgt bei uns im 1. Lehrjahr 1.050,00 EUR und steigert sich bis zum letzten Lehrjahr auf 1.150,00 EUR.
Daneben übernehmen wir auch Dein Deutschlandticket, damit Du umweltgerecht und stressfrei zur Arbeit kommst und bieten freie Getränke und Obst für die Stärkung zwischendurch an. Zudem erhältst Du bei Interesse eine Urbansportsmitgliedschaft, um Dich fit zu halten. Wir bieten regelmäßige Team-Events an wie gemeinsames Bouldern, Kegeln und Grillen und unternehmen jährlich einen spannenden und abwechslungsreichen Kanzleiausflug.

Wir unterstützen auch ein 1-monatiges Auslandspraktikum z.B. in London oder Dublin im Rahmen Deiner berufsschulischen Ausbildung.

Bei Fragen kannst Du Dich gerne an unseren Büroleiter Michael Brunner-Ovadia unter 030-53633990 wenden.
Wir freuen uns auf Deine Bewerbung per Mail an brunner@vpmk.de.


Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung

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Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung: Verbändebeteiligung

Unsere Rechtsanwälte haben zum Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung Stellung genommen.

Unsere Stellungnahme finden Sie hier.

 

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Mindestgehaltsgrenzen im Arbeitsmigrationsrecht 2023

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Mindestgehaltsgrenzen im Arbeitsmigrationsrecht 2023

Die maßgebliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung wird im Jahr 2023 deutlich steigen. Daher steigen im Jahr 2023 – im Gegensatz zu 2022 – die Mindestgehaltsgrenzen im Bereich der Arbeitsmigration deutlich an. Für 2023 gelten folgende Mindestgehaltsgrenzen:

Große Blaue Karte EU (§ 18b Abs. 2 S. 1 AufenthG): 58.400 Euro/ Jahr bzw. 4.867,00 €/ Monat

Kleine Blaue Karte EU für Beschäftigung in Mangelberufen, d.h. Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, IT-Fachkräfte und Ärzte, § 18b Abs. 2 S. 2 AufenthG: 45.552 Euro/ Jahr bzw. 3.796,00 Euro/ Monat

Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte im IT-Bereich mit ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen (§ 19c Abs. 2 AufenthG iVm § 6 BeschV): 52.560 Euro/ Jahr bzw. 4.380 Euro/ Monat

Aufenthaltserlaubnis für ältere Fachkräfte nach §§ 18a, 18b Abs. 1 AufenthG, die nach Vollendung des 45. Lebensjahres eine Beschäftigung erstmals aufnehmen (§ 18 Abs. 2 Nr. 5 AufenthG): 48.180 Euro/ Jahr bzw. 4015,00 €/ Monat

Aufenthaltserlaubnis für ältere und erstmalig Beschäftigte nach der Westbalkan-Regelung oder für Berufskraftfahrer nach Vollendung des 45. Lebensjahres (§ 1 Abs. 2 BeschV): 48.180 Euro/ Jahr bzw. 4015 €/ Monat


Grunderwerbssteuererhöhung zum 01.01.2023 in Sachsen und Hamburg

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Grunderwerbssteuererhöhung zum 01.01.2023 in Sachsen und Hamburg

In Sachsen steigt die Grunderwerbssteuer ab 1.01.2023 von 3,5% auf 5,5% – also um ganze 2% des Kaufpreises.
Auch in Hamburg steigt die Grunderwerbsteuer zu diesem Datum auf 5,5%, allerdings von vormals 4,5%. Für junge Familien ist für selbstgenutzte Wohnimmobilien hingegen eine Ermäßigung auf 3,5% geplant.

In beiden Fällen gilt – es lohnt sich, dieses Datum beim Abschluss von Immobilienkaufverträgen im Auge zu behalten. Maßgeblich ist in der Regel das Datum des Kaufvertragsabschlusses im Notariat.


Christoph von Planta, Migrationsrecht, Blaue Karte, Aufenthaltsrecht

CHRISTOPH VON PLANTA
RECHTSANWALT | PARTNER

Christoph von Planta, Migrationsrecht, Blaue Karte, Aufenthaltsrecht

Christoph von Planta

Rechtsanwalt  |  Partner

Fachanwalt für Migrationsrecht

  • Fachkräfteeinwanderung
  • Blaue Karte EU
  • Selbstständige Tätigkeit und Investition in DeutschlandFreiberufler und Künstler
  • Daueraufenthalt/ Niederlassungserlaubnis
  • Familiennachzug
  • Allgemeines Aufenthaltsrecht
  • EU-Freizügigkeit
  • Staatsangehörigkeit

BIOGRAFISCHES

  • Aufgewachsen in der Schweiz, doppelte Staatsbürgerschaft
  • Auslandsstudien in London und Aix-en-Provence
  • Studium an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg i.Br.
  • Referendariat in Brandenburg und Berlin
  • Gründung und Aufbau der Sozietät vpmk Rechtsanwälte im April 1998
  • Fachanwalt für Migrationsrecht seit Einführung des Fachanwaltstitels im Jahr 2016
  • Dozent im Bereich Erwerbsmigration und Bildungsmigration in allen Fachanwaltskursen für Migrationsrecht (Deutsche Anwaltakademie/ Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV)). Regelmäßige
  • Vorträge für die ARGE Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein, Deutsche Anwaltakademie, RAV und weitere Anbieter
  • Mitbegründer und Mitbetreiber des Rechtsprechungsportals für schwerpunktmäßig im Migrationsrecht tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte “anwaltsdatenbank.net” seit 2005
  • Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) seit 2012

Veröffentlichungen

  • Christoph von Planta, Bearbeitung der Kapitel “Erwerbsmigration” und “Bildungsmigration” in: Thomas Oberhäuser (Herausgeber) “Migrationsrecht in der Beratungspraxis”, 1. Auflage 2019 Nomos-Verlag. Siehe hierzu auch die Buchbesprechung von Rechtsanwältin Sibel Simsek in: Asylmagazin 8-9/2019, S. 267 oder als PDF.
  • Bildungsmigration im Wandel, Asylmagazin, Heft 3/2019, S. 48 ff. PDF
  • “Neuregelungen durch das Richtlinienumsetzungsgesetz 2017 – Teil 3: Forscher und Wissenschaftler”, ANA-ZAR 04/2018 PDF
  • “Neuregelungen durch das Richtlinienumsetzungsgesetz 2017 – Teil 2: Bildungsmigration und Arbeitsmigration (ICT)”, ANA-ZAR 02/2018 PDF
  • “Neuregelungen durch das Richtlinienumsetzungsgesetz 2017 – Teil 1: Studienmigration”, ANA-ZAR 04/2017 PDF
  • Lars Kroidl und Christoph von Planta, Bearbeitung des Kapitels “Germany” in: Dennis Campbell (General Editor) “International Immigration and Nationality Law”, 2. Auflage 2016 Bookstore
  • “Vereinfachung der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen”, Aufsatz NJW, Heft 1-2/2016, S.18-22 PDF
  • “Make it in Germany – Die Blaue Karte EU in der Paxis”, Asylmagazin 12/2014 PDF
  • “Wer einen guten Anwalt braucht, soll ihn bekommen”, Anwaltsblatt 05/2014 PDF
  • “Neues Arbeitserlaubnisrecht – Überblick und Kritik”, ANA-ZAR 01/2014 PDF


Katja Ponert, vpmk Rechtsanwälte, Sozialrecht, Arbeitsrecht, Migrationsrecht

KATJA PONERT
RECHTSANWÄLTIN | PARTNERIN

Katja Ponert, vpmk Rechtsanwälte,

Katja Ponert

Rechtsanwältin  |  Partnerin

Fachanwältin für Sozialrecht

  • Migrationsrecht
  • Blaue Karte EU
  • Existenzgründung und Investition in Deutschland
  • Ausländische Fachkräfte für Unternehmen
  • Freiberufliche Tätigkeit
  • Freizügigkeitsrecht/ EU
  • Staatsangehörigkeitsrecht
  • Sozialrecht

Biographisches

  • Studium an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg i. Br. und als Stipendiatin in
    Barcelona; Schwerpunkt: Europa- & Völkerrecht.
  • Referendariat Freiburg, Offenburg, Frankfurt und Berlin;
    Mitarbeit bei Pro Asyl/Frankfurt,
    UNHCR/ Berlin
  • Engagement im Bundesarbeitskreis kritischer Juragruppen, Redakteurin der Zeitschrift
    „Forum Recht“; wissenschaftliche Mitarbeiterin am Max-Planck-Institut für ausländisches
    und internationales Strafrecht in Freiburg i. Br.
  • Von August 2003 bis Juli 2004 Referentin für Migrations- und Flüchtlingspolitik bei der
    Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen; Schwerpunkt: juristische Begleitung der
    Verhandlungen zum Zuwanderungsgesetz; Bearbeitung der ausländerrechtlichen Aspekte bei Hartz III und IV und dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, Arbeitsgenehmigungsrecht
  • Zulassung als Rechtsanwältin im Juni 2004
  • Partnerin der vpmk Rechtsanwälte seit Januar 2006
  • Erfolgreiche Teilnahme am Fachanwaltslehrgang für Migrationsrecht und Sozialrecht

Mitgliedschaften

  • ARGE Migrationsrecht im Deutschen Anwaltsverein
  • Arbeitskreis Ausländerrecht des RAV in Berlin

Aktuelle Veröffentlichungen und Vorträge

  • Autorin des Kapitels “Erwerbsmigration” in „Einwanderungsrecht – Das Recht der Arbeits- und Bildungsmigration“, v. Harbou / Weizsäcker (Hsg.), C.H. Beck Verlag, 1. Auflage 2018
  • Vortrag bei der Friedrich-Eberts-Stiftung „Erwerbstätigenzuwanderung im Klartext: Faire
    Gestaltung schafft Perspektiven“, Oktober 2018
  • Gastdozentin an der Hochschule Hannover (HsH Hannover) im Rahmen der Blockveranstaltung „Grundlagen des Aufenthaltsrechts, sowie Straffälligkeit und deren Auswirkung auf den Aufenthaltsstatus“, November 2022

Ehrenamt

  • Ehrenamtliche Beraterin im Migrationsrecht bei verschiedenen Initiativen und Organisationen
  • Kostenfreie Rechtsberatung für Geflohene und Vertriebene im Aktionsbündnis „Wir machen das“


Stephane Dufner, Rechtsanwältin, Blaue Karte EU, Staatsangehörigkeitsrecht

STEPHANIE DUFNER
RECHTSANWÄLTIN | PARTNERIN

Stephanie Dufner, Private & Family, familienrecht

Stephanie Dufner

Rechtsanwältin | Partnerin

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Fachkräfteeinwanderung
  • Allgemeines Aufenthaltsrecht
  • Freizügigkeit
  • Unternehmer und Investoren
  • Freiberufler und Künstler
  • Familiennachzug
  • Staatsangehörigkeit

Biografisches

Stephanie Dufner arbeitet als Rechtsanwältin im Immigrationsteam. Sie vertritt internationale Mandantinnen und Mandanten vor allen deutschen Behörden und Auslandsvertretungen. Nach ihrem juristischen Studium an der Westfälischen-Wilhelms-Universität in Münster und der Universidad de Barcelona absolvierte Stephanie Dufner ein Europäisches Masterstudium in Menschenrechte und Demokratisierung in Venedig und Lissabon (EIUC). Während des Referendariats arbeitete sie beim Auswärtigen Amt, beim Deutschen Institut für Menschenrechte und beim European Center for Constitutional and Human Rights. Danach war sie als Prozessbeobachterin eines Völkerstrafrechtsprozesses, als Referentin bei Amnesty International und als Managerin einer weltweit tätigen Migrationskanzlei tätig. Stephanie Dufner ist seit 2012 als Rechtsanwältin zugelassen und seit 2016 Partnerin bei vpmk. 2017 eröffnete sie das Stuttgarter Büro.

Stephanie Dufner bietet Beratungen in den Sprachen Deutsch und Englisch an.

VERÖFFENTLICHUNGEN UND VORTRÄGE

  • “Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz”: Workshop beim Netzwerk Arbeitsmarktintegration des Landratsamtes Tübingen, 2020
  • “Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz und was es den Unternehmen bringt”, Veranstaltung der IHK Stuttgart 2020
  • „Arbeitsmigration – Die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer“, eBroschüre vom Deutschen AnwaltVerlag, 2016