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Mehr Digitalisierung im Arbeitsverhältnis:

Seit dem 1. Januar 2025 entfällt die strenge Schriftform (umgangssprachlich auch „Papierform“ genannt) für den Nachweis der Arbeitsbedingungen nach dem Nachweisgesetz sowie für Arbeitszeugnisse. Der Nachweis kann künftig in Textform, etwa per E-Mail, erfolgen, solange er für Arbeitnehmer zugänglich, speicherbar und ausdruckbar ist. Arbeitszeugnisse können ebenfalls elektronisch mit qualifizierter Signatur übermittelt werden, sofern der Arbeitnehmer zustimmt. Arbeitnehmer behalten jedoch das Recht auf ein schriftliches Zeugnis, wenn gewünscht.