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Am 27.06.2024 ist das neue Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft getreten

  • Die erforderliche Aufenthaltsdauer wird von acht auf fünf Jahre reduziert.
  • Liegen Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 und besondere Integrationsleistungen, insbesondere besonders gute schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen oder bürgerschaftliches Engagement vor, verkürzt sich die erforderliche Aufenthaltsdauer auf drei Jahre.
  • Die Mehrstaatigkeit wird erlaubt. Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen müssen Sie Ihre aktuelle Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben.

Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs.